Kaufmännische Verwaltung

  • Führen von fremden (mit Vollmacht) oder eigenen Treuhandkonten,

  • Abwicklung des kompletten Zahlungsverkehrs,

  • Führen einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäßen Buchhaltung, getrennt nach Verwaltungseinheiten, insbesondere Führen und Abrechnen von

    • Einnahmekonten für Mieten und sonstige Erträge

    • Ausgabekonten je Kostenart

    • für gewerbliche Vermietungen Ausweis der Mehrwertsteuer (soweit vereinbart)

    • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden

    • Buchen der Bankbewegungen inklusive der Abrechnungsergebnisse der Betriebskostenabrechnungen der laufenden Verwaltung

    • Überwachung der pünktlichen Mietzahlungen inklusive Mahnwesen

  • Jährliche Abrechnung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen,

  • Regelmäßige (i.d.R. monatliche) Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber,

  • Verwaltung und Abrechnung von Mietkautionen