Kaufmännische Verwaltung
-
Führen von fremden (mit Vollmacht) oder eigenen Treuhandkonten,
-
Abwicklung des kompletten Zahlungsverkehrs,
-
Führen einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäßen Buchhaltung, getrennt nach Verwaltungseinheiten, insbesondere Führen und Abrechnen von
-
Einnahmekonten für Mieten und sonstige Erträge
-
Ausgabekonten je Kostenart
-
für gewerbliche Vermietungen Ausweis der Mehrwertsteuer (soweit vereinbart)
-
Verrechnungskonten für Versicherungsschäden
-
Buchen der Bankbewegungen inklusive der Abrechnungsergebnisse der Betriebskostenabrechnungen der laufenden Verwaltung
-
Überwachung der pünktlichen Mietzahlungen inklusive Mahnwesen
-
-
Jährliche Abrechnung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen,
-
Regelmäßige (i.d.R. monatliche) Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber,
-
Verwaltung und Abrechnung von Mietkautionen